AGB

1. Allgemeines

Grundsätzlich gelten die «Allgemeinen Lieferbedingungen für Maschinen und Anlagen» («ALMA») des Vereins Schweizerischer Maschinen-Industrieller. Sie sind gemeinsam mit den vorliegenden «Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen» («AVLB») integrierter Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Th. Zürrer AG («uns») und ihren Käufern.

Es sind die jeweils aktuell gültigen Fassungen anwendbar.

Sollten sich die ALMA und die AVLB widersprechen, so sind die AVLB massgeblich.

Abweichende Bedingungen oder Änderungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Domizil, ausschliesslich Verpackung.

Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Offerten 30 Tage ab Ausstelldatum.

Wir behalten uns vor, unsere Angebote jederzeit anzupassen oder zu widerrufen.

3. Versand

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Nachnahme- oder sonstige Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers.

4. Zahlungsbedingungen

30 Tage ab Ausstellungsdatum der Faktura, rein netto.

5. Garantie

Für alle von uns gelieferten Teile übernehmen wir ab Lieferdatum für 12 Monate Garantie.
        
Auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material- oder Ausführungsfehler zurückzuführen sind, müssen uns unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens aber innert fünf Tagen seit Empfang der Ware, schriftlich gemeldet werden.

Die fehlerhaften Aggregate sind uns zur kostenlosen Instandstellung zurückzusenden. Kosten, die durch den Ausfall eines von uns gelieferten Aggregates entstehen, können von uns nicht übernommen werden.

Versandspesen für die Einsendung des in Garantie zu reparierenden Fabrikates gehen zu Lasten des Käufers. Die Spesen für die Rücksendung werden von uns getragen.

Unsere Garantie erlischt vorzeitig, wenn die Fehlerhaftigkeit auf eigenständige Änderungen des Käufers zurückzuführen sind.

6. Ausführung

Masse auf Zeichnung und in Katalogen, die nicht toleriert sind, gelten als Richtmasse.

Da die Konstruktionen einer dauernden Verbesserung unterworfen sind, werden wir die bestellten Produkte ohne spezielle Voranzeige stets nach dem neuesten Stand der Konstruktion liefern.

7. Annullierung

Bei Annullierung von Aufträgen seitens des Bestellers sind wir berechtigt, die aufgelaufenen Kosten zu verrechnen. Bei sofortiger Annullation werden zusätzlich 10% der Auftragssumme fällig. Sollten die Teile bereits in der Fertigung sein, sind 100% der Auftragssumme zusätzlich zu bezahlen.

8. Konventionalstrafe

Konventionalstrafe wird von uns nicht anerkannt.

9. Datenschutz

Wir unterstehen gesetzlichen Pflichten zur Geheimhaltung von Daten, welche die Geschäftsbeziehung mit unseren Käufern betreffen («Kundendaten»).

Der Käufer ist damit einverstanden, dass Kundendaten von uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich.

Fassung: Oktober 2018